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Vertragsrahmen

Allgemeine
Geschäftsbedingungen.

Arbeitsentwurf für Reinigungsangebote der SteinWert GmbH. Vor verbindlicher Verwendung rechtlich prüfen lassen.

Version allemande faisant foiLa version allemande fait foi sur le plan juridique. Cette page est fournie uniquement à titre indicatif.Ouvrir la version allemande

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Angebote und Verträge über Unterhaltsreinigung und ergänzende Gebäudedienstleistungen der SteinWert GmbH. Abweichende Bedingungen werden nur Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

2. Angebot und Vertragsschluss

Leistungsumfang, Raumgruppen, Flächen, Reinigungsrhythmen und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot. Eine Unterschrift oder digitale Bestätigung bereitet die Auftragserteilung vor. Ein Vertrag kommt erst nach sorgfältiger Prüfung und schriftlicher Annahme durch die Geschäftsführung der SteinWert GmbH zustande.

3. Leistungen und Mitwirkung

Die Leistungen werden material- und objektgerecht nach dem vereinbarten Leistungsumfang erbracht. Auftraggeber stellen die für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Flächenfreigaben und Sicherheitsvorgaben rechtzeitig bereit. Mehrleistungen oder abweichende Objektbedingungen werden vor Ausführung abgestimmt und gesondert vereinbart.

4. Vergütung und Zahlungsbedingungen

Unterhaltsreinigungen werden monatlich abgerechnet. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei Zahlungseingang innerhalb von fünf Kalendertagen gewährt SteinWert 2 % Skonto auf den jeweiligen Rechnungsbetrag, sofern keine fälligen Altverbindlichkeiten bestehen.

5. Probezeit, Laufzeit und Kündigung

Der Vertragsbeginn erfolgt mit einer dreimonatigen Probezeit. Nach erfolgreicher Probezeit wird eine Vertragslaufzeit von zwei Jahren vereinbart. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern er nicht spätestens drei Monate vor der jeweiligen jährlichen Verlängerung schriftlich gekündigt wird.

6. Qualität und Beanstandungen

SteinWert führt monatlich eine dokumentierte Qualitätskontrolle durch, soweit diese vereinbart wurde. Beanstandungen sind nachvollziehbar und zeitnah mitzuteilen, damit eine Prüfung und gegebenenfalls eine Nachbesserung erfolgen kann.

7. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Anbahnung, Durchführung und Abwicklung des Vertrags verarbeitet. Ergänzende Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der SteinWert GmbH.

Stand: 26. August 2026. Dieser AGB-Entwurf ersetzt keine Rechtsberatung und ist vor verbindlicher Verwendung durch eine qualifizierte Rechtsberatung zu prüfen.

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